Interventionsstelle

E-Mail: intervention-gp@web.de

Telefonnummer: 015110506798

 

Informationen zum Gewaltschutzgesetz

 

Nach einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt kann die Polizei einen Platzverweis aussprechen. Wohnungsverweis und Näherungsverbot sind polizeiliche Sofortmaßnahmen zur Abwehr einer akuten Gefahr.

 

Schildern Sie den Polizeibeamten, was geschehen ist. Wichtige Informationen sind auch frühere Gewalttätigkeiten, Drohungen und Polizeieinsätze.

 

Die Polizei kann dem Täter die Hausschlüssel abnehmen und einen Wohnungsverweis für einen Zeitraum von vier Werktagen aussprechen. In dieser Zeit darf der Täter nicht mehr in die Wohnung zurückkehren und sich dieser auch nicht nähern.

Innerhalb dieser Tage können Sie einen Antrag auf Verlängerung des Wohnungsverweises beim zuständigen Amt für öffentliche Ordnung oder dem Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde stellen (Verlängerung bis max. 2 Wochen).

Über eine weitere Verlängerung entscheidet auf Ihren Antrag das zuständige Amtsgericht.

Wie geht es weiter?

Nutzen Sie die Tage des Wohnungsverweises, um sich darüber klar zu werden, was Sie wollen und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Sofern Sie bei der Polizei Ihr Einverständnis gegeben haben, werden Sie von einer Mitarbeiterin der Interventionsstelle Häusliche Gewalt angerufen. Sie bietet Ihnen zeitnah eine erste Beratung in Ihrer Wohnung, in der Beratungsstelle oder an einem anderen Ort (Schule, Klinik etc.) an und berät Sie umfassend, vertraulich und kostenlos bei der Klärung Ihrer Fragen und der Entscheidung über mögliche Schritte:

- Wie kann ich mich und meine Kinder schützen?

- Welche rechtlichen Schritte kann/will ich einleiten?

- Was ist, wenn er/sie sich nicht an die polizeilichen oder gerichtlichen Anordnungen hält?

- Was gibt es für weitere Hilfen und Unterstützungsangebote?

 

 

Wir helfen Ihnen

 

- Rechtliche Schritte einzuleiten, wie z.B. eine Anzeige zu erstatten

- Weitere Schutzmaßnahmen zu beantragen (Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz)

- Sicherstellen Ihrer finanziellen Situation (Sozialleistungen, Arbeitslosengeld, Gerichtskosten etc)

- Beim Finden eines Frauenhausplatzes

- Bei der Koontaktaufnahme/Vermittlung zu weiteren Beratungseinrichtungen, Ärzt*innen, Therapeut*innen, Anwält*innen, sonstigen Behörden und Ämtern

 


Nehmen Sie Beratung in Anspruch!

Sie können als betroffene Frau auch Kontakt zum Frauenhaus aufnehmen und sich informieren.

Sind minderjährige Kinder betroffen, unterstützt Sie der Soziale Dienst des Jugendamts.


Nähere Informationen in mehreren Sprachen finden Sie unter
www.gewaltschutz.info

Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales erhalten Sie eine
Informationsbroschüre zum Thema Platzverweis im PDF-Format.